Verbandsübung EISBRECHER19

Übungszweck und Ort der Übung

Die Verbandsübung EISBRECHER19 dient dem Erhalt der Grundschießfertigkeit, der Verbesserung der Gefechtstechniken in der Einsatzart Schutz (z.B. Tätigkeiten am Checkpoint, Personen- und Fahrzeugkontrollen, Wachdienst) sowie der Evaluierung der Einsatzbereitschaft unseres Bataillons. Unser Jägerbataillon Wien 2 „Maria Theresia“ hat dafür den Truppenübungsplatz „Seetaler Alpe“ (Steiermark) zugewiesen bekommen und wird die gesamte Übung dort abhalten.

Die Übung beginnt und endet aus organisatorischen Gründen in der Wiener Maria Theresien-Kaserne (1130 Wien, Am Fasangarten 2).

Geplanter Ablauf, Dienstplan und Dienstzeiten

Die Milizübung findet zwischen 18. und 22. März statt. Es kann jedoch sein, dass Sie bereits – abhängig von Ihrer Funktion – ab 14. und bis 23. März einberufen wurden. Sonntag, 17. März wird bis auf einzelne Dienste voraussichtlich dienstfrei sein. Im Groben verlegen wir am 14. und am 18. März auf den Truppenübungsplatz, üben dort am 19., 20. und 21. März und verlegen am 22. März in die Maria Theresien-Kaserne zurück. Das Übungsende ist am 22. März voraussichtlich um 17.00 Uhr.

Empfohlene Vorbereitungen

Der Truppenübungsplatz „Seetaler Alpe“ liegt auf rund 1.700m Seehöhe. Bedenken Sie die hohe Wahrscheinlichkeit von winterlichen Temperaturen bzw. nassen und kalten Witterungsbedingungen. Sie benötigen daher Kaz03/5. Details dazu finden Sie unter www.jgbw2.at/packordnung.

Wenn Sie erstmalig zu einer Milizübung einberufen werden oder von einer anderen Einheit zu uns gewechselt sind, werden Sie am ersten Tag der Übung von uns komplett bzw. ergänzend eingekleidet. Sie erhalten die gesamte für Sie vorgesehene Ausrüstung.

Nicht mehr passende oder defekte Ausrüstungsgegenstände können bereits vor der Übung getauscht werden. Dazu bietet das Bekleidungsmagazin der Liegenschaft Breitensee (Breitenseer Straße 116, 1140 Wien) Montags, Mittwochs und Freitags zwischen 9 und 11 Uhr einen Bekleidungstausch an.

Persönliche Einschränkungen

Dem Einberufungsbefehl ist Folge zu leisten. Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Übung krank fühlen oder bereits von Ihrem Hausarzt krank geschrieben worden sind, finden Sie sich am Einberufungsort ein. Hier stellt der Militärarzt ihre Tauglichkeit für die Dauer der Übung fest. Bitte beachten Sie, dass eine berufliche Verhinderung kein Grund für eine Befreiung von Ihrer Übungspflicht darstellt.

Für Fragen steht Ihnen die Öffentlichkeitsarbeit unseres Verbandes unter oeffentlichkeitsarbeit@jgbw2.at zur Verfügung.